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   BVerwG, 08.05.1956 - IV C 306.55   

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https://dejure.org/1956,205
BVerwG, 08.05.1956 - IV C 306.55 (https://dejure.org/1956,205)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1956 - IV C 306.55 (https://dejure.org/1956,205)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1956 - IV C 306.55 (https://dejure.org/1956,205)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 273
  • NJW 1957, 724
  • DÖV 1956, 439
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.09.1954 - IV B 8.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1956 - IV C 306.55
    Diese strengere Auffassung, die bei der immer mehr um sich greifenden Zersplitterung des Rechts allein die Belange des Rechtsuchenden wahrt und sich in der Rechtsprechung auch der Gerichte anderer Zweige der Gerichtsbarkeit immer mehr durchsetzt, steht nicht in Widerspruch zu dem vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 1, 192 eingenommenen, von Ehlers (RLA 1956, 85 [87]) gegen Klinger (3. Auflage, Anm. C 1 zu § 35 MRVO Nr. 165) gebilligten Standpunkt.
  • BVerwG, 29.10.1955 - IV B 61.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1956 - IV C 306.55
    Daß die Anrufung der Verwaltungsgerichte gegen Entscheidungen der Ausgleichsbehörden "Anfechtungsklage" heißt, ist nun zwar wieder im Lastenausgleichsgesetz geregelt, nämlich in § 338, u.U. in Verbindung mit § 345 Abs. 3; ebendort ist auch vorgeschrieben, daß die Klagfrist stets einen Monat beträgt (zu vergl. IV B 61.54 Urteil vom 29. Oktober 1955), was beides für das in den Ländern der britischen Zone geltende Verwaltungsgerichtsverfahren keine Besonderheit bedeutet.
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Die einem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung, die den Eindruck erweckt, der Widerspruch könne nur schriftlich eingelegt werden und müsse innerhalb der Widerspruchsfrist begründet werden, setzt die Widerspruchsfrist nicht in Lauf (Vergleiche BVerwG, 08.05.1956, IV C 306.55, BVerwGE 3, 273).
  • BVerwG, 11.07.1957 - III C 114.56

    Rechtsmittel

    MitUrteil vom 8. Mai 1956 (BVerwG IV C 306.55) habe das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß dieses Formblatt "eine durchaus zutreffende Fassung aufweist".

    Das ist von den mit Lastenausgleichssachen befaßten Senaten in den Urteilenvom 8. Mai 1956 - BVerwG IV C 306.55 - (BVerwGE 3, 273) undvom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 148.55 - (LA 1956 S. 316) unter anderem für die Fälle ausgesprochen worden, daß nach der Rechtsmittelbelehrung die Klage beim Beschwerdeausschuß eingelegt werden solle, zur Fristwahrung aber auch unmittelbare Einreichung beim Verwaltungsgericht genüge, die gesetzliche Regel also zur Ausnahme verkehrt wurde (vgl. § 53 MRVO Nr. 165), und daß die Klage zu begründen sei , während nach § 54 Abs. 1 MRVO Nr. 165 bzw. § 44 VGG die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel nur angegeben werden sollen .

    Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 8. Mai 1956 - BVerwG IV C 306.55 - inhaltlich gebilligt worden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 1 LA 68/17

    Fehlerfreiheit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass die Klage "in

    Die Erwägung, dass sich ein Rechtsschutzsuchender bestimmten, in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten (zusätzlichen) Anforderungen "nicht gewachsen" fühlen und sich so davon abhalten lassen könnte, eine an sich gewünschte Klage zu erheben, bezieht sich auf ganz andere Konstellationen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1971, V C 53.70, VerwRSpr 1972, 121/122 [fehlerhafter Hinweis auf das Erfordernis eines Klageantrags] sowie BVerwGE 3, 273/274 [fehlerhafte Hinweise zum Einlegungsort und zur Klagebegründung]).
  • BVerwG, 01.11.1967 - V C 92.67

    Versäumung der Klagefrist - Irreführung durch die dem Widerspruchsbescheid

    Eine Rechtsmittelbelehrung, die im Leser den Eindruck erweckt, die Klage müsse innerhalb der Klagefrist begründet werden, ist nicht geeignet, die Klagefrist in Lauf zu setzen (im Anschluß an BVerwGE 3, 273 [274]).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in anderem Zusammenhang entschieden (BVerwGE 3, 273 [274]).

  • BVerwG, 13.01.1971 - V C 53.70

    Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Es ist keineswegs ausgeschlossen, daß sich ein Leistungsbewerber dem Erfordernis, einen bestimmten Antrag zu stellen, nicht gewachsen fühlt, andererseits aber die mit der Hilfe durch Rechtskundige verbundenen Umständlichkeiten und möglichen Kosten scheut und sich so davon abhalten läßt, eine an sich gewünschte Klage zu erheben (vgl. auch BVerwGE 3, 273 [274]).
  • BVerwG, 30.12.2002 - 5 B 273.02

    Einlegung einer Berufung binnen Jahresfrist bei nicht ordnungsgemäß erfolgter

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung dann nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO genügt, wenn sie einen Fehler oder einen Zusatz enthält, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn davon abzuhalten, das Rechtsmittel - überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise - einzulegen (ständige Rechtsprechung, s. etwa BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ); ob tatsächlich ein Irrtum entsteht, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 -, DÖV 1960, 636 ).
  • BVerwG, 04.01.1973 - II B 16.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegungspflichten im

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde beruht das Berufungsurteil euch nicht auf einer Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1956 - BVerwG IV C 306.55 - (BVerwGE 3, 273), vom 26. März 1962 - BVerwG V B 78.61 - (DÖV 1962, 556; NJW 1962, 1363), vom 21. März 1966 - BVerwG III B 119.65 - (DÖV 1966, 431) und vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V C 10.65 - (BVerwGE 25, 191 [192, 193]).
  • BVerwG, 17.03.1994 - 1 B 98.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Klagebefugnis des Ehegatten

    Das trifft vielmehr auch dann zu, wenn ihr ein unrichtiger oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen (BVerwGE 3, 273; 6, 66; 25, 191 ; 28, 178; 37, 85 ; 57, 188 ).
  • BVerwG, 20.10.1962 - III C 181.61

    Rechtsmittel

    Die Angabe, die Revisions schrift müsse einen bestimmten Antrag enthalten, und die weitere Forderung, die Revisionsbegründung, müsse außer den die Verfahrensmängel ergebenden Tatsachen auch noch die entsprechenden Beweismittel bezeichnen, stehen mit der gesetzlichen Regelung in Widerspruch (§ 139 Abs. 2 VwGO), können zu einer Erschwerung der Entschließung über die Einlegung des Rechtsmittels führen und haben demgemäß die Unwirksamkeit der Rechtsmittelbelehrung zur Folge (vgl. Urteil vom 8. Mai 1956 - BVerwG IV C 306.55 - [BVerwGE 3, 273]).
  • BVerwG, 03.07.1956 - III C 148.55

    Rechtsmittel

    Wenn der erkennende Senat der dem Beschluß des Beschwerdeausschusses vom 21. Januar 1953 beigegebenen Rechtsmittelbelehrung die Wirkung, die Klagefrist in Lauf zu setzen, abspricht, so folgt er damit der Rechtsprechung des ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten IV. Senats, derim Urteil vom 8. Mai 1956 - BVerwG IV C 306.55 - zum gleichen Ergebnis gekommen ist.
  • BVerwG, 25.09.1961 - VIII B 69.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

  • BVerwG, 21.10.1959 - I CB 136.59

    Ausländerrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung eines

  • BVerwG, 30.11.1957 - IV B 38.57

    Rechtsmittel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.1996 - 3 S 610/96

    Rechtsmittel - Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

  • BVerwG, 20.02.1958 - II C 96.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.02.1958 - II C 101.57

    Nichtberücksichtigung der Beförderung eines Beamten - Verletzung gerichtlicher

  • VG Gera, 20.10.1997 - 3 K 1260/95

    Verlängerung der Widerspruchsfrist wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung;

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